Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich in Zusammenhang stehender Beratungen und Auskünfte gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Daten unserer Kunden werden gespeichert (§§ 28,33 BDSG).


2 Angebote

2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Auftrag wird uns gegenüber erst verbindlich, wenn wir ihn schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung beginnen. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung (bzw. im Fall der sofortigen Ausführung: die als Auftragsbestätigung zu verstehende Rechnung) bestimmt den Umfang des Auftrages.
2.2 Werden uns vom Kunden Geräte oder Werkzeuge zur Reparatur oder Durchsicht zur Verfügung gestellt, so wird für den Kostenvoranschlag der tatsächliche Arbeitsaufwand berechnet. Die Anlieferung sowie der Versand erfolgen jeweils zu Lasten des Kunden. Verauslagte Fracht für unfrei zugestellte Reparaturen werden in Rechnung gestellt (ausgenommen sind davon die Gewährleistungsfälle).


3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die am Tage der Bestellung gültigen (lt. Preislisten und Katalogen) Nettopreise ab Werk ohne Fracht, Verpackung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Weg und Art des Versandes wählen wir nach bestem Ermessen, sofern nicht schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
3.2 Für jeden Auftrag unter € 150 Warenwert stellen wir für die Bearbeitung € 35,00 in Rechnung.
3.3 Unsere Rechnungen sind an dem auf der Rechnung angegebenen Tag (30 Tage nach Rechnungsstellung) fällig. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen; die Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung. Reparaturen und Wartungen sind Dienstleistungen und bedeuten Barauslagen. Diese Rechnungen sind netto innerhalb 10 Tagen zahlbar und nicht skontierbar.
3.4 Ist der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Bundesbankdiskont zu fordern sowie für jede Zahlungserinnerung/Mahnung € 30,00. Dem Besteller und uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
3.5 Eingeräumte Rabatte entfallen, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Besteller die zunächst gewährten Rabatte nach zu belasten und alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen.
3.6 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig, wenn der Kunde mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer ausdrücklich von uns anerkannten Forderung aufrechnen kann. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an den in unseren Rechnungen genannten Beträgen.


4 Lieferungen und Leistungen

4.1 Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung, wenn höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, die Erfüllung der Lieferpflicht verhindern. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller unverzüglich mitgeteilt. Ist uns oder dem Besteller aufgrund der Lieferverzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht beiden ein Rücktrittsrecht zu. Die Einbehaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
4.2 Bei größeren Aufträgen sind zeit- und mengengerechte Teillieferungen zulässig und können getrennt abgerechnet werden.
4.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz des uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller in dem Zeitpunkt über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4.4 Nimmt der Kunde die bestellte Ware trotz Nachfristsetzung nicht ab, können wir ohne besonderen Nachweis Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Wertes der nicht abgenommenen Ware zzgl. Mehrwertsteuer verlangen; der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.5 Bei Probelieferungen oder Lieferungen zur Überbrückung von Reparaturzeiten haftet der Kunde für Schäden, die durch unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch entstanden sind.
4.6 Bei Lieferverzug oder von uns verschuldeter Unmöglichkeit ist der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vor oder die zumindest fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.


5 Versand

5.1 Die Ware wird auf Gefahr des Käufers geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Kunden über.
5.2 Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Kunden, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
5.3 Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.


6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
6.2 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware z.Z. der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Werte der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
6.3 Weiterveräußerung der gelieferten Ware, gleichgültig ob unverarbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes. Von Zugriffen Dritter oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Bestellers in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung oder Verarbeitung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist.
6.4 Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Schuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
6.5 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 15 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über.


7 Gewährleistung

7.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb acht Tagen nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei gewerblichen Kunden 12 Monate.
7.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
7.4 Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Kunde hat uns auf Wunsch Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
7.5 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- natürliche Abnutzung
- übermäßige Beanspruchung
- Einsatz unter Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitungen
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung
- fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte
- nachträgliche Veränderung durch den Kunden oder Dritte
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
- ungeeignete Betriebsmittel
7.6 Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung der Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
7.7 Nehmen der Besteller oder Dritte ohne vorherige Genehmigung des Lieferanten oder mit Genehmigung unsachgemäß Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand vor, so entfällt unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen.
7.8 Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlem, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- und Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch, soweit diese Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vor oder zumindest fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, typische Mangelfolgeschäden zu vermeiden.


8 Haftung

8.1 Schadensersatzansprüche, soweit nicht Ziffer 4.6 und Ziffer 7.7 gelten, gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vor oder zumindest die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht, wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen nationalen Umsetzungsgesetzen der EG-Richtlinie zur Produkthaftung haften. Dies gilt auch in Fällen der Ziffer 7.7.


9 Rücktrittsrechte des Lieferers

9.1 Wird uns nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dass beim Besteller fruchtlos gepfändet worden ist oder erhalten wir andere
gleichgewichtige Hinweise auf den Vermögensverfall des Bestellers, so können wir Sicherheit für die Gegenleistung oder Vorauskasse verlangen.


10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1 Auch wenn wir die Ware an den Besteller versenden, bleibt unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten oder Personen, die keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand haben, auch bei Wechsel und Scheckklagen, ist unser Geschäftssitz, nach unserer Wahl auch der Sitz des Bestellers.
10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Soweit in den lncoterms definierte Klauseln vereinbart werden, gelten die lncoterms 1990 in ihrer jeweils neuesten Fassung.
10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. des Vertrages im übrigen nicht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt dann vielmehr eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.


11 Technische Informationen

Die auf der Webseite www.kw-hydraulik.de enthaltenen technischen Informationen stammen aus den von den Herstellern der in unseren Katalog enthaltenen Waren veröffentlichten Informationen. Das Unternehmen, dem diese Webseite gehört, behält sich daher das Recht vor, die technischen und maßlichen Informationen der Hersteller auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern/anzupassen.